Zum 1. Januar 2021 ändern sich einige wichtige Angaben im Fischereischein für den Kanal:
Zugelassene Fanggeräte
Alt: Es dürfen je Angler höchstens 3 Angelruten mit je einem Einfachhaken benutzt werden. Köder nach Wahl.
Neu: Es dürfen je Angler höchstens 3 Angelruten mit je einem Haken Benutzt werden. Köder nach Wahl.
Gewässerordnung
Alt: Die Berechtigung zum Fischen besteht nur in Verbindung mit dem Fischereischein oder Personalausweis, sowie dem gültigen Sport - Fischerpass und dem Nachweis der Fischerprüfung.
Neu: Die Berechtigung zum Fischen besteht nur in Verbindung mit dem Fischereischein oder Personalausweis, sowie die aktuelle, eingeklebte Beitragsmarke und dem Nachweis der Fischerprüfung.
Angeln mit Köderfischen
Alt: Es ist verboten vom 15.01. bis 30.04. eines Jahres mit totem Köderfisch oder Teilen von Fischen zu angeln.
Neu: Es ist verboten vom 01.02. bis 15.05. eines Jahres mit totem Köderfisch oder Teilen von Fischen zu angeln.
Schonzeiten und Mindestmaße
Fischart | Schonzeit | |
Alt: | Aal 45 cm | |
Zander 50 cm | 15.01. - 30.04. | |
Hecht 50 cm | 15.01. - 30.04. | |
Neu: | Aal 50 cm |
|
Zander 45 cm | 01.03. - 15.05. | |
Hecht 50 cm | 01.02. - 15.05. |
Bitte beachte: Die Schonzeiten weichen damit von denen in unseren Vereingewässern ab!
Details könnt Ihr in diesem Dokument sowie im neuen Fischereischein nachlesen. Auf unserer Seite Gewäserinformation zum Mittellandkanal findet Ihr auch die Fangstatistiken und Besatzmaßnahmen 2019.
- Zugriffe: 6708